Verkehrsregeln leicht gemacht | 17.11.2015

Den Überblick über die unzähligen Verkehrsregeln zu halten ist manchmal ganz schön anspruchsvoll.

HMQ AG Verkehrsplanung, Verkehrsregeln
HMQ AG Verkehrsplanung, Verkehrsregeln
HMQ AG Verkehrsplanung, Verkehrsregeln

    Hat der Fussgänger in der Tempo-30-Zone Vortritt oder nicht? Wie verhält man sich am Fussgängerstreifen korrekt, damit eine Gruppe Kindergärtner sicher queren kann? Diese und viele weitere Fragen kann man sich im Überblick über die Verkehrsregeln auf der Webseite des TCS beantworten.

    Überblick über die Verkehrsregeln halten

    Bereiten sich junge Leute heute auf die Fahrprüfung vor, ist es mit ein paar Fahrstunden, einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nicht mehr getan. Vom Schleudertraining bis hin zu Kursen mit dem Thema ökologisches Fahren gehört heute einiges zum Pflichtprogramm. Auch eine Probezeit von 3 Jahren ist normal.

    Diese im Vergleich zu früher aufwändige Ausbildung des jungen Fahrschülers mag manch einem übertrieben vorkommen. Trotzdem hat diese Ausbildung, genauso wie die zahlreichen Verkehrsregeln auch, nur ein Ziel: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu steigern. Um den eigenen Beitrag zur Sicherheit im Strassenverkehr zu leisten, ist natürlich die Kenntnis über die Verkehrsregeln ein Muss. Der TCS bietet auf seiner Webseite eine einfache Zusammenstellung über die Verkehrsregeln.

    Der Klassiker: Wer hat Vortritt bei Tempo-30?

    Eine Regel, welche oft nicht bekannt ist, ist die Vortrittsregelung in Tempo-30-Zonen. So gehen viele davon aus, der Fussgänger habe in Tempo-30-Zonen Vortritt. Schliesslich wurden ja alle Fussgängerstreifen bei der Einführung der Tempo-30-Zone demarkiert.

    Dem ist nicht so! Fussgänger sind in Tempo-30-Zonen nicht vortrittsberechtigt. Die Entfernung der Fussgängerstreifen hat nichts mit der Vortrittsregelung zu tun. Es geht mehr darum, die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und den Fussgänger dazu zu animieren, die Strasse mit gebührender Vorsicht an der aus seiner Sicht richtigen Stelle zu queren.

    Einzige Ausnahme in Punkto Fussgängerstreifen bilden Kindergärten, Schulen und Altersheime. Bei solchen Institutionen dürfen Fussgängerstreifen belassen werden.

    Vermeidung des Schilderurwaldes

    Das Ziel jeder Verkehrsregelung muss es sein, möglichst einfach und klar auf diese Aufmerksam zu machen. Diesem Grundsatz folgt auch die HMQ AG in jeder ihrer Verkehrsplanungen. Das Überfluten des Verkehrsteilnehmers mit unzähligen Informationen in Form von zig Schildern zum Beispiel am Dorfeingang wird bei modernen Verkehrsplanungen immer vermieden. So wird beispielsweise bei der Installation von neuen Tempo-30-Zonen das Markieren von Tempo-30-Symbolen auf das absolute Minimum reduziert. 

    Autor: HMQ AG, Verkehrsplanung

    Foto: HMQ AG, Verkehrsplanung