Änderungen im Strassenverkehr ab 2015 | 19.12.2014

Das Ziel von «Via sicura» sind weniger Todesopfer und Verletzte auf den Schweizer Strassen. Das Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr bringt im neuen Jahr verschiedene Anpassungen mit sich.

Symbolbild Verkehr

Mitte Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitspaket «Via sicura» angenommen. Mit den Massnahmen von «Via sicura» soll die Zahl der Verkehrsopfer um ein Viertel gesenkt werden. Die Massnahmen, wie beispielsweise die Blackbox oder die Alkohol-Wegfahrsperre, werden gestaffelt in Kraft gesetzt.

Atem-Alkoholprobe

Eine Blutprobe wird nur noch in Ausnahmen durchgeführt, beispielsweise auf Verlangen der kontrollierten Person oder wenn der Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum besteht. Die Atem-Alkoholprobe kann neu bei Werten von 0.8 Promille oder mehr unterschriftlich anerkannt und gerichtlich verwertet werden.

Blackbox

Bei einem Führerausweisentzug von mindestens 12 Monaten oder auf unbestimmte Zeit infolge Missachtung der Geschwindigkeitsvorschriften wird der Ausweis nur mit Auflagen zurückgegeben. Während fünf Jahren darf dieser Personenwagenlenker nur Motorfahrzeuge mit Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox) führen.

Alkohol-Wegfahrsperre

Wird einem Personenwagenlenker der Führerausweis entzogen, weil er in angetrunkenem Zustand gefahren ist, wird der Ausweis nur mit gewissen Vorlagen zurückgegeben. Der Lenker muss eine Therapie besuchen und darf während fünf Jahren nur Motorfahrzeuge mit einer ausgerüsteten Atemalkohol-Wegfahrsperre fahren.

Haftpflichtversicherung

Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht wurden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen die unfallverursachende Person zur Kasse beten. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Person.

Nachschulung

Wenn der Führerausweis wegen Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss entzogen wird muss obligatorisch an einem Nachschulungskurs teilgenommen werden. Dies gilt auch bei Ersttätern, bei denen die Blutalkoholkonzentration mindestens 0.8 Promille beträgt oder bei Wiederholungstätern, denen der Führerausweis aus anderen Gründen mindestens sechs Monate entzogen wurde.,

Fahreignungsabklärung

Der Bundesrat legt gesamtschweizerische Qualitätssicherungsmassnahmen bei der Fahreignungsabklärung fest. Zudem werden die medizinischen Mindestanforderungen an den heutigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. Dies betrifft unter anderem die differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren.

Umsetzung «Via sicura»

Die genannten sechs Massnahmen aus dem Verkehrssicherheitspaket werden Anfang Januar 2015 rechtskräftig. Die ersten Änderungen von «Via sicura» sind bereits im 2013 in Kraft getreten.

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