Nachkontrolle der Tempo-30-Zonen in Landquart | 03.04.2014

Die HMQ AG führt die Nachkontrolle der vor einem Jahr eingeführten Tempo-30-Zone in Igis und Landquart durch.

Die Verkehrssituation in den Fraktionen Igis und Landquart wiesen verschiedene Sicherheitsdefizite auf. Vor allem die Schulwege wurden als sehr gefährlich eingeschätzt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hatte der Gemeindevorstand die Einführung einer Tempo-30-Zone beschlossen.

Verkehrskonzept zur Verkehrsberuhigung

Die HMQ AG wurde von der Gemeinde beauftragt ein Verkehrskonzept für die Verkehrsberuhigung in den Fraktionen Igis und Landquart auszuarbeiten. Dieses enthielt vor allem klassische Tempo-30-Zonen sowie weitere Massnahmen wie beispielsweise die Aufpflasterung von Kreuzungen. Das erforderliche Gutachten zur Genehmigung einer Tempo-30-Zone wurde ebenfalls durch die HMQ AG erstellt. Dieses wurde zur Prüfung an die Kantonspolizei Graubünden eingereicht, welche zusätzlich eine Langzeitmessung verlangte. Die Geschwindigkeits-Messungen wurde nachgereicht und die Tempo-30-Zone genehmigt.

Einführung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen

Vor gut einem Jahr wurden die Tempo-30-Zonen eingeführt. Es wurden Strassenschilder installiert und auffällige Bodenmarkierungen angebracht. Zusätzlich wurden vor und nach den Längsparkplätzen entlang der Strasse, Abweispfosten installiert. Diese verschmälern die Strasse, auch wenn die Parkplätze nicht besetzt sind und tragen somit zur Temporeduktion und der Verkehrsberuhigung bei.

Nachkontrolle der Tempo-30-Zonen

Gemäss der Verordnung über die Tempo-30-Zone ist innert einem Jahr nach Einführung eine Nachkontrolle durchzuführen. Dafür werden an insgesamt 10 Standorten in Igis und Landquart, während vier bis sechs Tagen, Geschwindigkeits-Messungen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Tempo-30-Zonen zu überprüfen. Fallen die gemessenen Werte zu hoch aus resp. erzielt die Tempo-30-Zone nicht den gewünschten Effekt, müssen weitere verkehrsberuhigende Massnahmen ergriffen werden. Entsprechen die gemessenen Geschwindigkeiten dem in der Verordnung definierten Grenzwert darf die Tempo-30-Zone definitiv eingeführt werden.

Zur Referenz: Verkehrsplanung, Landquart GR

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